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Weiterbildung Berufskraftfahrer LKW/BUS

Am 01.10.2006 ist das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten.

Die Auswirkungen dieses Gesetzes sowie der dazugehörigen Verordnung sind für Sie als Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr weitreichend: Nach den neuen Vorschriften sind Sie verpflichtet, alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung auf verschiedenen Themengebieten nachzuweisen. Dieses wird in Ihrem Führerschein dokumentiert.

Um Sie bei Ihrer Arbeit als Berufskraftfahrer zu unterstützen, bitten wir Ihnen mehrere Seminar an.

Die Seminare sind an Ihrer täglichen Arbeit ausgerichtet und vermittel Ihnen vorgeschriebenen Inhalte und nützliche Tipp und Tricks in der Praxis.                                               

 

 

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